Schweiz: Beendet die Diskriminierung von trauernden LGBT* Wi

Das schweizerische Sozialversicherungsrecht verweigert lesbischen Witwen Hinterbliebenenleistungen der AVS (Soziale Sicherheit). LBGTQ-Ehepartnerinnen haben Anspruch auf den gleichen finanziellen Schutz wie überlebende Ehepartner.

UPDATE: Seit der Einführung der Ehe für Alle in der Schweiz sind nur noch eingetragene Partnerschaften von dieser Regelung betroffen.

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Letztes Jahr hat die Schweiz endlich die Gleichstellung der Ehe anerkannt, indem sie den Schutz vor Diskriminierung von LGBT*-Menschen in ihrer Verfassung verankert hat. Die Anerkennung ist wichtig, ebenso wie die Rechte und Pflichten, die mit der Gleichstellung der Ehe einhergehen.

Doch wenn es um Geld geht, sind das Engagement der Schweiz für Gleichstellung nur leere Worte.

In der Schweiz haben LGBT*-Witwen und -Witwer derzeit keinen Anspruch auf Leistungen der AHV für überlebende Ehepartner*innen, während heterosexuelle Witwen und Witwer nach dem Gesetz volle Leistungen erhalten.

Traditionell wird einer Witwe nach dem Tod ihres Mannes eine Witwenrente gewährt. Die Regierung verweigert jedoch lesbischen Witwen, die die gleichen Kriterien erfüllen, nach wie vor eine Witwenrente.

Nehmen wir den Fall von Beatriz Hernandez, die vor dem unglücklichen Krebstod ihrer Frau viele Jahre lang rechtmäßig mit ihrer Schweizer Ehefrau verheiratet war. Ihre Frau erlitt einen erneuten Krebsrückfall, der mit fortschreitender Krankheit immer mehr Pflege erforderte. Beatriz wurde für die nächsten fünf Jahre bis zu ihrem Tod ihre Hauptpflegeperson.

Als ihre Frau 2015 starb, beantragte Beatriz die Hinterbliebenenrente für Ehegatten. Die Schweizer Regierung verweigerte ihr jedoch die Hinterbliebenenrente mit der Begründung, sie könne keine Witwe sein, weil sie mit einer Frau verheiratet war. Dies, obwohl Beatriz' Ehefrau als Hauptverdienerin die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an die schweizerische Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) für das Ehepaar entrichtet hatte.

Nachdem alle Rechtsmittel in der Schweiz ausgeschöpft wurden, wird dieser Fall, der möglicherweise einen Präzedenzfall darstellt, derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verhandelt.

Beatriz kämpft seit fast sieben Jahren für ihre Gleichberechtigung vor dem Gesetz und hat trotz der jüngsten Entwicklungen in der schweizerischen Gesetzgebung noch immer keine Anerkennung oder gebührende finanzielle Leistungen als überlebender Ehepartner von der Schweizer Regierung erhalten.

Die Gründe dafür sind folgende:

Das Schweizer Sozialversicherungsrecht sieht in Artikel 13a Absatz 2 vor, dass bei lesbischen Paaren "die überlebende eingetragene Partnerin wie ein Witwer behandelt wird". Sie erhält keine Rente, auch wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für verheiratete Frauen erfüllt.

Eine lesbische Frau wird aufgrund ihrer sexuellen Orientierung offiziell mit einem Mann gleichgesetzt und im Falle des Todes ihrer Partnerin als Witwe behandelt.

Diese Diskriminierung muss sofort beendet werden! Es ist an der Zeit, die Hinterbliebenenrechte von LGBT*-Witwen und -Witwern anzuerkennen.

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An Monsieur Alain Berset, Schweizer Bundesrat, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI):

Wir fordern die Schweizer Regierung auf, die verfassungsmässigen Rechte von LGBT*-Witwen und -Witwern unverzüglich anzuerkennen, indem sie ihnen die Hinterbliebenenrente gewährt und auszahlt, die sie als Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch ihre lebenslangen Beiträge finanziert und verdient haben.

Eine Witwenrente muss unabhängig von der sexuellen Orientierung einer Frau, die ihre Ehepartnerin verliert, gewährt werden.

Wir fordern die sofortige Korrektur der Diskriminierung, die in Artikel 13a al. 2 LPGA verankert ist!

Wir fordern, dass Beatriz Hernandez die volle Hinterbliebenenrente erhält, inklusive einer rückwirkenden finanziellen Entschädigung bis 2015.


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