Neben Neubrandenburg wollen viele Städte in MV anlässlich des IDAHOBIT und des CSD die Regenbogenfahne an ihren Rathäusern hissen. Das Innenministerium hat das bislang verboten. Nun ist Innenminister Torsten Renz am Zug, das endlich zu genehmigen.
Seit den 1970er Jahren ist die Regenbogenflagge ein internationales Symbol der Schwulen- und Lesbenbewegung. Sie gilt als ein Zeichen der Toleranz, Akzeptanz und Vielfalt. Weltweit werden in vielen Städten anlässlich der CSDs Regenbogenflaggen vor den Rathäusern gehisst. Das steht diesen Städten gut, denn die Rathäuser sind kein beliebiges Gebäude, sondern sie repräsentieren die Stadt, die Stadtverwaltung und die Stadtvertretung.
Für manche mag das Setzen der Regenbogenflagge nur ein symbolischer Akt sein. Für andere Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität nicht frei leben können, bedeutet dieses Symbol hingegen viel. Das Zeigen der Regenbogenflagge drückt Solidarität aus und steht für eine Haltung, die Menschen jeder sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität gleichermaßen akzeptiert. In Neubrandenburg und vielen anderen Städten Mecklenburg-Vorpommerns reichte es bislang jedoch nur für das Hissen der Regenbogenflagge an anderen Stellen, wie auf dem Bahnhofsvorplatz oder es gab anschließend rechtliche Auseinandersetzungen. Doch warum soll das nicht auch am Rathaus möglich sein?
Beflaggungsverordnung als Vorwand
Die Gegner*innen der Regenbogenbeflaggung führen dazu immer wieder die Beflaggungsverordnung des Landes an. Diese gibt genau vor, an welchen Tagen welche Flaggen an öffentlichen Gebäuden zu hängen haben und sie erlaubt Ausnahmen. Diese müssen jedoch durch das Innenministerium genehmigt werden.
Im September 2020, noch unter Innenminister Caffier, argumentierte die Landesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage zum Thema, dass „neben hoheitlichen Flaggen gesetzte Logo-Flaggen nur ausnahmsweise zugelassen“ werden und verweist auf ihre Pflicht zur „Wahrung staatlicher Neutralität“.
Regenbogenflagge ist keine Logo-Flagge
Doch dieses Argument überzeugt nicht. Denn die Regenbogenflagge ist keine Logo-Flagge. Das Verwaltungsgericht Dresden urteilte, dass die Regenbogenflagge ein Symbol darstellt, dessen Aussage keiner bestimmten Partei oder Organisation exklusiv zugeordnet werden kann. Ähnlich sieht es der Staatsrechtler Christoph Degenhart von der Uni Leipzig. Er sagte gegenüber Legal Tribune Online, dass die Regenbogenflagge überparteilich verwendet werde und deshalb, wenn sie in der Öffentlichkeit gezeigt werde, „nicht als Stellungnahme für oder gegen eine bestimmte Partei oder politische Richtung unter missbräuchlichem Einsatz der Amtsautorität interpretiert werden” könnte. Mit anderen Worten: Auch die staatliche Neutralität ist durch das Hissen der Regenbogenflagge nicht gefährdet.
Erstunterzeichner*innen
Aktionsbündnis Queer in Greifswald e.V.
Andreas Grund, Bürgermeister Neustrelitz
Bunter Anker e.V.
CSD Rostock e.V.
Michael Galander, Bürgermeister Anklam
Queer in Anklam
queerNB e.V.
Queer-Strelitz e.V.
rosalila Beratung & Bildung gUG (haftungsbeschränkt)
Stefan Fassbinder, Oberbürgermeister Greifswald
TIM*
Wenke Brüdgam, Gleichstellungsbeauftragte Rostock