Marokko: LGBT*-Festnahmen nach Hilferuf an Polizei

In Fès, Marokko, griff ein Mob eine Gruppe von LGBT*-Menschen an. Sie riefen die Polizei um Hilfe – doch die Polizei nahm stattdessen sie fest. Unterschreibe JETZT und unterstütze sie.

Am 19. August versammelte sich im Stadtteil Lirak in Fès ein Mob vor einem Wohnhaus und griff die dort lebenden Menschen mit Beleidigungen, Drohungen und Steinwürfen an. Die Bewohnerinnen und Bewohner riefen die Polizei um Hilfe. Als die Beamten eintrafen, nahmen sie zehn der dort lebenden LGBT*-Personen fest – nicht die Menschen, die sie angegriffen hatten.

Mehrere der Festgenommenen berichten, sie seien wegen ihres Aussehens gedemütigt und unter Druck gesetzt worden, polizeiliche Aussagen zu unterschreiben, die sie weder lesen noch verstehen konnten. Anschließend verbreiteten sich Videos und Beiträge im Internet, in denen sie identifiziert wurden, was zu weiteren Drohungen führte. Wegen eines landesweiten Anwaltsstreiks konnte sie bei ihrer ersten Gerichtsanhörung am 24. August kein Anwaltsteam vertreten. Der Fall wurde auf den 7. September vertagt. Mittlerweile konnte ein Verteidigungsteam organisiert werden – allerdings erst durch dringende Bemühungen eines Unterstützungskomitees in letzter Minute.

Der Fall ist Teil eines größeren Musters in Marokko: Queere und trans* Menschen, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sowie andere Personen geraten unter dem Vorwand, die sogenannte öffentliche Moral zu schützen, zunehmend ins Visier der Behörden und werden öffentlich bloßgestellt. Artikel 489 des marokkanischen Strafgesetzbuchs stellt einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts unter Strafe und sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Die Polizei wertet dabei selbst Dinge wie gemeinsames Wohnen oder eine Beziehung regelmäßig als Indiz für einen solchen Vorwurf. So kann jemand vor Gericht landen – nicht weil er einer anderen Person etwas angetan hat, sondern allein aufgrund dessen, mit wem er zusammenlebt.

Der marokkanische Justizminister kann dafür sorgen, dass diese Menschen eine angemessene rechtliche Vertretung erhalten, eine Untersuchung des Mobangriffs und der anschließenden Bloßstellung im Internet anordnen und sicherstellen, dass niemand allein aufgrund seiner Identität oder dessen, wen er liebt, strafrechtlich verfolgt wird. Unterschreibe jetzt und zeig ihm, dass Menschen auf der ganzen Welt diesen Fall verfolgen.

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Marokkos Justizminister und das Gericht erster Instanz in Fès

Am 19. August versammelte sich im Stadtteil Lirak in Fès ein Mob vor einem Wohnhaus und griff die dort lebenden Menschen mit Beleidigungen, Drohungen und Steinwürfen an. Die Bewohnerinnen und Bewohner riefen die Polizei um Hilfe. Statt die Angreifer festzunehmen, nahmen die Beamten zehn dort lebende LGBT*-Personen fest.

Mehrere von ihnen berichten, sie seien gedemütigt und unter Druck gesetzt worden, Aussagen zu unterschreiben, die sie weder lesen noch verstehen konnten. Wegen eines landesweiten Anwaltsstreiks konnte sie bei ihrer ersten Gerichtsanhörung am 24. August kein Anwaltsteam vertreten. Der Fall wurde auf den 7. September vertagt.

Die marokkanische Verfassung schützt das Recht auf Privatsphäre. Darüber hinaus hat Marokko den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der vor willkürlicher Inhaftierung und Ungleichbehandlung vor dem Gesetz schützt. Wir fordern Sie auf, diesen Verpflichtungen auch in diesem Fall gerecht zu werden.

Konkret fordern wir Sie auf:

– alle Personen freizulassen, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, ihres geschlechtlichen Ausdrucks oder einvernehmlicher Beziehungen zwischen Erwachsenen festgehalten werden.

– allen Betroffenen eine umfassende und unabhängige anwaltliche Vertretung sowie tatsächlichen Zugang zu den Verfahrensakten zu gewährleisten.

– den Angriff des Mobs sowie die Online-Beiträge zu untersuchen, in denen die Festgenommenen identifiziert und öffentlich bloßgestellt wurden, und sicherzustellen, dass diejenigen, die den Angriff gemeldet haben, geschützt und nicht dafür bestraft werden.

– die Praxis zu beenden, das Aussehen, den geschlechtlichen Ausdruck oder das gemeinsame Wohnen mit anderen Menschen als Grundlage für Verdächtigungen, Durchsuchungen oder Strafverfolgung heranzuziehen.

– die Artikel 489, 490 und 491 des Strafgesetzbuchs aufzuheben, die einvernehmliche Beziehungen zwischen Erwachsenen kriminalisieren und zur Rechtfertigung von Fällen wie diesem herangezogen werden.

– Artikel 483 zur sogenannten „öffentlichen Unsittlichkeit“ zu überprüfen und dessen Anwendung zur Verfolgung von Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Identität oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks zu beenden.

Niemand sollte im eigenen Zuhause angegriffen und anschließend selbst festgenommen werden. Wir fordern Sie auf, dafür zu sorgen, dass genau das in diesem Fall nicht geschieht.


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