Nach monatelangen Verhandlungen liegt mittlerweile der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, also des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, vor.
Lange haben wir auf das Gesetz gewartet und nun ist es ein Gesetz mit vielen Ausnahmen und eher ein Fremdbestimmungs- als ein Selbstbestimmungsgesetz. Zwar bringt das Gesetz, wenn es denn kommt Verbesserungen für viele TINA* Personen, und es sind keine Gutachten mit diskriminierenden Fragen mehr notwendig, trotzdem enthält das Gesetz viele diskriminierende Aspekte. Es geht darum, trans* Personen vor Diskriminierung zu schützen! Stattdessen hört die Bundesregierung viel mehr auf die Befürchtungen von trans-ausschließenden Radikalfeminist*innen.
Im Gesetzentwurf steht Diskriminierungsschutz kaum an oberster Stelle, wichtiger scheint immer, hypothetischen Missbrauch durch Täter zu vermeiden.
Es ist eine Bedenkzeit von drei Monaten vorgesehen, während der die Änderung noch nicht gilt.
So wird der Anschein erweckt, als könnten TINA* Personen diese Entscheidung nicht für sich treffen. Aber wir sind die Expert*innen für unser Leben und wissen selbst am besten, wer wir sind!
Ein „Hausrechtsparagraph“ im Selbstbestimmungsgesetz soll klarstellen, dass das Gesetz das Hausrecht nicht berührt und Menschen weiterhin von geschützten Orten ausgeschlossen werden können. Auch wenn Menschen nicht allein aufgrund ihrer trans* seins ausgeschlossen werden dürfen, wirft das die Frage auf, warum dieser Paragraph, wenn sich die Rechtslage nicht ändert? Warum wird darauf zurückgegriffen, dass trans* Frauen, die Frauen-Saunen als Schutzräume für cis Frauen bedrohen?
Wenn es um den Schutz vor sexualisierter Gewalt geht – Menschen können ganz unabhängig vom Geschlechtseintrag sexualisierte Gewalt ausüben. Niemand hindert sie daran, Personen auf offener Straße oder auf "Frauen"-Toiletten zu belästigen oder zu vergewaltigen.
Das Standesamt kann die Änderung von Name und Geschlechtseintrag ablehnen. Wie können Menschen davor geschützt werden eine Ablehnung der Änderung zu erfahren?
Durch das Selbstbestimmungsgesetz sollen Kinder und Jugendliche vor Diskriminierung geschützt werden. Für unter 14-jährige müssen Sorgeberechtigte den Antrag einreichen, über 14-jährige dürfen dies selbst tun, die Sorgeberechtigten müssen aber zustimmen. Häufig werden die Kinder und Jugendlichen nicht von den Sorgeberechtigten unterstützt. Wie kann hier die Diskriminierung dieser verhindert werden? Was ist der Nachteil daran, wenn minderjährige Personen Namen und Geschlechtseintrag ändern. Dies ist mit keiner Einnahme von Hormonen oder Operationen verbunden und kann wieder geändert werden.
Trans* Personen sollen durch das Offenbarungsverbot vor Diskriminierung geschützt werden. Bei öffentlichem oder rechtlichem Interesse gilt dies jedoch nicht.
Im Kriegsfall dürfen Personen, denen bei der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde, ihren Geschlechtseintrag nicht ändern. Trans* Frauen sind jedoch immer Frauen, auch im Verteidigungsfall!
Auch wenn ein Selbstbestimmungsgesetz wichtig ist, können betroffene Personen somit nicht selbstbestimmt über ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag entscheiden.