Das TSG steht für 40 Jahre Menschenrechtsverletzung in Deutschland mit zehntausenden Opfern. Sie verdienen eine Entschädigung.
Das Transsexuellengesetz verursacht noch immer unnötiges Leid und beeinträchtigt das Selbstbestimmungsrecht von Trans*- und Inter*-Personen in menschenunwürdiger Weise.
Seit 1981 hat das Bundesverfassungsgericht bereits sechs Regelungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Doch das TSG besteht weiter.
Noch bis 2011 mussten sich trans*geschlechtliche Menschen in Deutschland sterilisieren lassen, um ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren zu dürfen. Laut Bundesverband Trans* e.V. betraf das mehr als 10.000 Menschen. Damit hat der Staat ihnen die Möglichkeit genommen, eine Familie zu gründen.
Auch Inter*-Menschen wurden in ihrer körperlichen Unversehrtheit ohne ihre Zustimmung verletzt. Sie wurden größtenteils im Säuglingsalter medizinisch nicht indizierten Operationen unterzogen, nur um ihre Genitalien mit den gesellschaftlichen Normen und Geschlechtsstereotypen in Einklang zu bringen. Diese Eingriffe sind in der Regel irreversibel und können schwerwiegende, langfristige körperliche und psychische Leiden verursachen.
Einem Menschen die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen oder nicht-medizinisch notwendige chirurgische Eingriffe durchzuführen, ist ein menschenrechtsverletzender und zutiefst erniedrigender Akt.
Die Opfer des TSG müssen für ihr Leiden entschädigt werden! Sie verdienen eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung und die sofortige Abschaffung des noch immer diskriminierenden und längst überholten Gesetzes.
Quelle: https://medien.gruene-bundestag.de/pgf/Antrag_Entschaedigung_trans-inter_F228-20.pdf