Abstammungsrecht: Kein Gesetz ohne uns !

Endlich soll die lange überfällige Reform des Abstammungsrechts kommen - aber beim Gesetzesentwurf werden Regenbogenfamilien wieder ignoriert! Das darf nicht passieren!

Update 5. Mai 2023: Noch immer gibt es keine Reform des Abstammungsrechts, Kindern queerer Eltern wird weiterhin der zweite Elternteil verwehrt. Der Deutsche Juristinnenbund, die Initiative Nodoption, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen und der Lesben- und Schwulenverband Deutschland haben daher Leitplanken für eine rasche und umfassende Reform erarbeitet, die heute mit der Aufforderung, diese endlich umzusetzen, an die Bundesregierung übergeben wurden.

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Anders als bei heterosexuellen Paaren wird bis heute bei Familien mit zwei Müttern oder Paaren mit dem Geschlechtseintrag „divers“ oder ohne Geschlechtseintrag nur einer der beiden Elternteile bei der Geburt des gemeinsamen Kindes auch als Elternteil anerkannt. Die andere Person muss das Kind als Stiefkind adoptieren und dafür gegenüber den Ämtern deren Eignung als Elternteil nachweisen. Diese Überprüfung dauert Monate und ist für diese Familien entwürdigend, belastend und diskriminierend. Während dieser Zeit sind die Kinder nur halb so gut abgesichert wie Kinder mit gemischtgeschlechtlichen Elternteilen.

Wir brauchen dringend eine umfassende Abstammungsrechtsreform, die bewirkt, dass alle Kinder qua Geburt durch zwei rechtliche Eltern abgesichert sind – und zwar unabhängig vom Geschlecht der Eltern. Eine solche Reform wäre unkompliziert durch einfache sprachliche Anpassungen möglich. Darüber hinaus fordern wir ebenfalls die rechtliche Absicherung von Mehrelternschaften.

In der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11.05.2022 sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) : „Wenn wir den Menschen ihr Leben leichter machen wollen, warum machen wir es nicht? Das ist jedenfalls das Prinzip der Rechtspolitik, für die wir stehen.“ Im Vorfeld merkte er an, dass für ihn entscheidend sei, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern,(...) und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen". Doch mit dem, was er nun in Aussicht stellt, ist längst nicht allen sog. Regenbogenfamilien geholfen, im Gegenteil!

Nodoption und die Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie Expert*innen aus der Rechtswissenschaft haben dem Bundesjustizministerium als Verbund von betroffenen Familien sowie Familienrechts- und Verfassungsrechtsexpertinnen ihre Expertise zur Findung schneller und umfassender Regelungen angeboten. Leider lehnt das Bundesjustizministerium diese Gesprächsangebote ab und schließt damit Regenbogenfamilien erneut aus dem Reformprozess des Abstammungsrechts aus.

Unsere Initiative Nodoption und die Gesellschaft für Freiheitsrechte setzen sich seit einigen Jahren für eine umfassende Reform des Abstammungsrechts im Hinblick auf queere Familien ein. Im Zentrum unserer Bemühungen steht das Wohl unserer Kinder.

Aber unsere Anliegen und Vorschläge werden vom Bundesjustizministerium ignoriert. Das Gesetz soll einfach über unsere Köpfe -für Regenbogenfamilien, aber ohne deren Stimmen- gemacht werden. Das dürfen wir nicht zulassen!

Unterschreibe und fordere, dass kein Gesetz über uns - ohne uns gemacht wird!

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An Bundesjustizminister Marco Buschmann:

Eine umfassende Reform des Abstammungsrechts ist lange überfällig.

Regenbogenfamilien verdienen es, in ihrer Vielfalt anerkannt zu werden und den gleichen Schutz, Rechte und Sicherheit wie andere Familien zu erhalten.

Die Erarbeitung dieser Reform darf nicht über die Köpfe der Betroffenenverbände gemacht werden. Was dies zur Folge hat ist genau das, was Sie aktuell in Aussicht stellen: Eine weitere Verletzung der Grundrechte unserer Kinder und unserer Elternrechte!

Wir fordern, dass Betroffenenverbände wie Nodoption und die Gesellschaft für Freiheitsrechte in den Beratungs- und Erarbeitungsprozess mit einbezogen werden!


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