Das ungarische Parlament hat für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die rechtliche Anerkennung von Trans*- und Inter*-Menschen verbietet.
Dieses Gesetz steht im Widerspruch zu internationalen und nationalen Menschenrechtsstandards.
Der Europarat fordert alle Mitgliedstaaten dazu auf, schnelle, transparente, zugängliche und auf Selbstbestimmung beruhende Verfahren zur Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags für Trans*-Personen zu entwickeln.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte zudem eine positive Verpflichtung für europäische Staaten auf, um für eine rechtliche Anerkennung des Geschlechts zu sorgen.
Das ungarische Verfassungsgericht stellte klar, dass die Änderung des Namens und des Geschlechts ein Grundrecht für Trans*-Personen ist.
Der neue Gesetzentwurf betrifft auch Inter*-Personen. Er verkennt, dass viele inter*geschlechtliche Menschen Variationen von Geschlechtsmerkmalen haben, die nicht der allgemeinen Vorstellung entsprechen, welches primäre Geschlechtsmerkmal zu welchem Chromosomenmuster gehört.
Dies wird zu einer Zunahme der sozialen Marginalisierung, Stigmatisierung und Diskriminierung von Trans*- und Inter*-Menschen führen.