Bulgarien: Lasst Lehrkräfte wieder LGBT*-Kinder schützen

Bulgariens Gesetz von 2024, das die Aufklärung über queere Themen an Schulen verbietet, hat dazu geführt, dass Kinder isoliert und ungeschützt sind. Der Europäische Gerichtshof hat ein ähnliches Gesetz bereits für illegal erklärt. Bulgarien muss die

Eine 14-jährige Schülerin in Sofia wird in der Schule gemobbt, weil sie lesbisch ist. Sie sucht Hilfe bei Sozialberatung in der Schule. Doch die Beratungsperson darf nicht mit ihr sprechen – denn in Bulgarien macht ein Gesetz aus dem Jahr 2024 es strafbar, LGBT*-Themen in der Schule auch nur zu erwähnen.

Genau das bewirkt das Gesetz in der Praxis: Es bringt Lehrkräfte zum Schweigen. Es lähmt die Schulsozialarbeit. Es nimmt Antimobbing-Programmen die Möglichkeit, Homofeindlichkeit überhaupt beim Namen zu nennen. Und es vermittelt einer ganzen Generation bulgarischer Kinder, dass ihre bloße Existenz "Propaganda" sei.

Am 7. August 2024 peitschte das bulgarische Parlament eine Änderung des Gesetzes über die Vorschul- und Schulbildung an einem einzigen Tag durch – beide Lesungen, fast ohne Debatte, fast ohne die Chance für die Zivilgesellschaft, darauf zu reagieren. Das Gesetz, das von der prorussischen, rechtsextremen "Wiedergeburt"-Partei vorgeschlagen wurde, orientiert sich direkt an Gesetzen, die bereits in Russland und Ungarn verabschiedet wurden.

Doch am 21. April 2026 änderte sich die rechtliche Lage grundlegend.

Der Gerichtshof der Europäischen Union – das höchste Gericht Europas – fällte ein historisches Urteil zu Ungarns fast identischem Gesetz. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU stellte der Gerichtshof fest, dass solche Gesetze gegen die Menschenwürde selbst verstoßen, wie sie in der EU-Charta der Grundrechte garantiert ist. Das Gericht entschied, dass Gesetze, die queere Menschen unter dem Vorwand des "Kinderschutzes" stigmatisieren, gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstoßen, die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert sind.

Dieses Urteil ist bindend. Es gilt für jeden EU-Mitgliedstaat. Auch für Bulgarien.

Das bulgarische Gesetz ist nicht nur schädlich – es ist unvereinbar mit dem EU-Recht. Der Gerichtshof hat gesprochen, und die Mitgliedstaaten können seine Urteile nicht einfach ignorieren.

Und hier wird es ungemütlich: Bulgariens neuer Premierminister ist Rumen Radew – derselbe Rumen Radew, der sich 2024 als Präsident weigerte, ein Veto gegen dieses Gesetz einzulegen, trotz Appellen europäischer Institutionen, von Menschenrechtsorganisationen und der bulgarischen Zivilgesellschaft. Er hatte damals die Macht, es zu stoppen. Er hat sich dagegen entschieden.

Jetzt leitet er die Regierung, und seine Partei hat die Mehrheit in der Nationalversammlung. Es geht nicht mehr darum, ob er dem Gesetz zustimmt. Es geht darum, ob Bulgarien den Rechtsstaat respektiert und sich an ein bindendes Urteil des höchsten EU-Gerichts hält.

Unterschreibe die Petition. Zeig der bulgarischen Regierung, dass Rechtsstaatlichkeit nicht optional ist – und die Sicherheit von LGBT*-Kindern erst recht nicht.

Diese Kampagne wird von Deystvie und der Single Step Foundation durchgeführt.

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An den Ministerpräsidenten der Republik Bulgarien und die Nationalversammlung der Republik Bulgarien:

Wir fordern Sie auf, die sofortige Aufhebung von Artikel 11 Absatz 2 Punkt 3 des Gesetzes über die Vorschul- und Schulbildung zu verlangen. Diese am 7. August 2024 verabschiedete Bestimmung verbietet die "Propagierung" einer "nicht-traditionellen sexuellen Orientierung" und geschlechtlichen Identität in und im Umfeld von bulgarischen Schulen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen grundlegende Menschenrechte, die durch die bulgarische Verfassung, das Recht der Europäischen Union, die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geschützt sind. Indem es Diskussionen und Aufklärung über diese Themen einschränkt, untergräbt das Gesetz die Prinzipien von Vielfalt, Inklusion und Pluralismus, die für jede demokratische Gesellschaft unverzichtbar sind.

Das jüngste Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-769/22 (Kommission gegen Ungarn) hat unmissverständlich klarbelegt, dass Gesetze, die LGBT*-Menschen unter dem Vorwand des "Kinderschutzes" stigmatisieren, mit den Grundwerten der Europäischen Union unvereinbar sind – einschließlich der Menschenwürde, der Gleichstellung und der Achtung der Menschenrechte.

Bulgarien darf diesen rechtlichen und moralischen Standard nicht ignorieren.

Wir drängen Sie daher dazu, die Initiative zu ergreifen und sicherzustellen, dass die neu gewählte Nationalversammlung unverzüglich die Aufhebung von Artikel 11 Absatz 2 Punkt 3 des Gesetzes über die Vorschul- und Schulbildung in die Wege leitet.

Sollte die Aufhebung ausbleiben, drohen Bulgarien ein Vertragsverletzungsverfahren, finanzielle Strafen und dieselbe rechtliche Niederlage, die Ungarn gerade erlitten hat. Was noch schwerer wiegt: Es entzieht bulgarischen Kindern – ob queer oder nicht – den Schutz, auf den jedes Kind in der Europäischen Union ein Recht hat.

Wir fordern Sie auf, sich für Gleichstellung, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit einzusetzen.


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