Die EU-Kommission hat die Verantwortung, gegen "Konversionstherapien" vorzugehen und die Mitgliedsstaaten zu einem Verbot aufzufordern.
Aktualisierung – 14. Mai 2024: Ein heute von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte veröffentlichter Bericht enthält alarmierende Ergebnisse. Schockierenderweise gab jeder vierte Befragte an, gefährlichen "Konversionspraktiken" ausgesetzt zu sein, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck zu ändern. Während sich die neue EU-Kommission nach den EU-Wahlen zusammensetzt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie dem Verbot von "Konversionstherapien" Priorität einräumt. Unterstütze uns und fordere die EU auf, LGBT*-Rechte zu schützen und diese missbräuchlichen Praktiken zu beenden. Unterzeichne jetzt die Petition und fordere sofortiges Handeln!
---------------------------
Aktueller Stand 12. November 2020: Die Europäische Kommission hat ihre allererste LGBTIQ-Strategie veröffentlicht und sich dazu verpflichtet, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern, um "Konversionstherapien" ein Ende zu setzen. Lass uns noch mehr Druck ausüben, damit diesem Versprechen so schnell wie möglich Taten folgen.
---------------------------
Sogenannte "Konversionstherapien" zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und/oder den geschlechtlichen Ausdruck einer Person zu verändern.
Solche Praktiken werden als Folter eingestuft. Junge LGBT*-Menschen sind besonders gefährdet.
Studien zeigen, dass diese "Therapien" in über 69 Ländern auf der Welt durchgeführt werden, EU-Staaten mit eingeschlossen.
Das Europäische Parlament, die Vereinten Nationen und jede anerkannte Gesundheitsorganisation haben diese Praktiken bereits verurteilt. Die Wissenschaft ist sich einig: "Homoheiler" fügen Betroffenen schwere körperliche und seelische Schäden zu.
Derzeit haben Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Malta, Portugal und Spanien diese Praktiken verboten. Andere EU-Mitgliedstaaten wie Österreich, Irland, die Niederlande und Polen planen dies ebenfalls. Da andere Mitgliedstaaten jedoch nicht beabsichtigen, in naher Zukunft derartige Gesetze zu verabschieden, ist die EU-Kommission zum Handeln verpflichtet.